Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Ticketsoftware „ditix“

Zuletzt aktualisiert am: 21. Februar 2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Online-Ticketsoftware „ditix“ unter den Domains u. a. ditix.io, ditix.app, ditix.shop sowie diginights.com und deren Subdomains (gemeinsam „Plattform“). (2) Betreiber der Plattform ist die diginights GmbH Ferdinand-Braun-Str. 17 74074 Heilbronn Amtsgericht Stuttgart, HRB 751458 USt-IdNr.: DE297941216 E-Mail: info@ditix.io (3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige Organisationen („Veranstalter“). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die diginights GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand / SaaS-Modell
1) Die diginights GmbH stellt dem Veranstalter eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung, mit der der Veranstalter u. a.:
  • Veranstaltungen anlegen und verwalten,
  • Tickets und damit verbundene Produkte (physisch oder digital) verkaufen,
  • Bestellungen verwalten und Teilnehmerlisten führen,
  • Saal- und Sitzpläne selbstständig anlegen und nutzenkann
(gemeinsam „Service“ oder „Ticketsoftware“). (2) Der Veranstalter nutzt die Software über einen Browser bzw. über dafür bereitgestellte Web-Oberflächen und Schnittstellen. Es wird keine Software lokal beim Veranstalter installiert. (3) Die diginights GmbH stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Vertragspartner der Ticketkäufer ist ausschließlich der Veranstalter. Die diginights GmbH ist weder Veranstalter noch Ticketanbieter im eigenen Namen, sondern reiner Software-Dienstleister. (4) Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, gegenüber seinen Ticketkäufern eigene AGB, Widerrufs- und Rückerstattungsregelungen sowie alle gesetzlich erforderlichen Informationen bereitzustellen.
3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Durch Registrierung eines Kontos („ditix-Konto“) und Klicken auf eine Schaltfläche wie „Registrieren“, „Jetzt starten“ oder eine vergleichbare Bezeichnung gibt der Veranstalter ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages nach diesen AGB ab. (2) Der Vertrag kommt zustande, sobald die diginights GmbH das Konto freischaltet oder den Zugang zum Service in sonstiger Weise bestätigt. (3) Die diginights GmbH ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (4) Die diginights GmbH kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Über wesentliche Änderungen wird der Veranstalter in Textform informiert. Widerspricht der Veranstalter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
4. Nutzungsvoraussetzungen und Kontosicherheit
(1) Der Veranstalter sichert zu, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben richtig und vollständig sind und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden. (2) Der Veranstalter ist verpflichtet, Zugangsdaten (Passwörter, API-Keys etc.) geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden. (3) Die diginights GmbH ist berechtigt, ein Konto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu schließen, wenn
  • der Veranstalter gegen diese AGB verstößt,
  • der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung besteht,
  • fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht beglichen werden.
(4) Der Veranstalter informiert die diginights GmbH unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugt genutzt wurden.
5. Zahlungsabwicklung (Zahlungsdienstleister)
(1) Die Zahlungsabwicklung zwischen Veranstalter und Ticketkäufer erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, PayPal). Der Veranstalter schließt hierzu eigene Verträge mit den Zahlungsdienstleistern ab und richtet dort ein Konto ein. (2) Der Ticketkauf erfolgt direkt zwischen Ticketkäufer und Veranstalter. Das Geld fließt – abzüglich etwaiger Gebühren des Zahlungsdienstleisters – direkt auf das Konto des Veranstalters beim jeweiligen Zahlungsdienstleister. (3) Die Nutzung der Zahlungsdienstleister richtet sich ausschließlich nach deren Bedingungen und Datenschutzbestimmungen. Der Veranstalter ist verpflichtet, diese zu lesen und zu akzeptieren, bevor er Zahlungen über die Ticketsoftware entgegennimmt. (4) Die diginights GmbH übernimmt keine Haftung für:
  • Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Fehler der Zahlungsdienstleister,
  • vom Zahlungsdienstleister erhobene Gebühren, Chargebacks, Rücklastschriften oder sonstige Kosten,
  • Verzögerungen oder Ausfälle bei Auszahlungen durch den Zahlungsdienstleister.
  • Einschränkungen von Zahlungskonten
6. Tarife und Vergütung
6.1 Prepaid-Tarif
a) Der Veranstalter kann sein ditix-Konto mit Ticketcredits aufladen. Ein Ticketcredit berechtigt zur Abwicklung eines Tickets (z. B. Ticketverkauf, Reservierung oder anderer abrechnungsrelevanter Vorgang). b) Ticketcredits werden im Voraus durch Einmalzahlung erworben. Die Mindestabnahmemenge und die Preise pro Ticketcredit ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese werden über den Schiebregler im Aufladevorgang deutlich angezeigt. Mengenrabatte können gewährt werden. c) Nicht genutzte Ticketcredits sind nicht stornierbar und werden nicht erstattet. Eine Rückzahlung in Geld ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Nichtnutzung, Vertragsende oder Kündigung. d) Ticketcredits können für alle Veranstaltungen innerhalb des ditix-Kontos verwendet werden. Eine Übertragung auf andere Konten inicht möglich.
6.2 Flatrate-Tarif a) Im Flatrate-Tarif kann der Veranstalter innerhalb seines Kontos eine unbegrenzte Anzahl von Tickets für alle seine Veranstaltungen über die Ticketsoftware verkaufen. b) Die monatliche Nutzungsgebühr beträgt 990,00 € netto (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). c) Mindestvertragslaufzeit der Flatrate beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. d) Der Flatrate-Tarif verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 4 Wochen vor ABlauf ein anderer Tarif gewählt wurde e) Die Abrechnung der Flatrate erfolgt monatlich im Voraus per Kreditkarte, Lastschrift oder einem anderen angebotenen Zahlungsmittel.
6.3 Pay-as-you-go-Tarif (Fallback) a) Der Pay-as-you-go-Tarif kommt automatisch zur Anwendung, wenn
  • der Veranstalter keinen aktiven Prepaid-Tarif hat oder
  • die Ticketcredits im Prepaid-Tarif aufgebraucht sind und keine rechtzeitige Nachladung erfolgt ist.
b) Im Pay-as-you-go-Tarif fällt pro verarbeitetem Ticket eine Systemgebühr in Höhe von 0,69 € netto an. c) Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich per Kreditkarte, Lastschrift oder einem anderen vereinbarten Zahlungsmittel. 6.4 Allgemeine Vergütungsregelungen (1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Gebühren der diginights GmbH sind nicht erstattungsfähig, insbesondere nicht:
  • bei Absage, Verschiebung oder Änderung von Veranstaltungen,
  • bei Nichterscheinen von Gästen,
  • bei technisch oder organisatorisch vom Veranstalter zu vertretenden Problemen.
(3) Gerät der Veranstalter mit Zahlungen in Verzug, ist die diginights GmbH berechtigt,
  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Unternehmern derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen und
  • den Zugang zur Ticketsoftware ganz oder teilweise zu sperren, bis alle offenen Beträge beglichen sind.
c) Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich per Kreditkarte, Lastschrift oder einem anderen vereinbarten Zahlungsmittel.
7. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere,
  1. sämtliche gesetzlichen Anforderungen für seine Veranstaltungen, Produkte und Leistungen (u. a. Steuerrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Sicherheits- und Veranstaltungsrecht) einzuhalten,
  2. Ticketkäufer über Veranstaltungsbedingungen, Umbuchungen, Absagen und Rückerstattungsregeln selbst zu informieren,
  3. alle Kommunikation mit den Ticketkäufern selbst zu übernehmen und Ticketkäufer bei Rückfragen nicht an die diginights GmbH zu verweisen,
  4. Bestellungen, Berichte und Exportdaten – soweit erforderlich – eigenverantwortlich zu sichern und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu archivieren,
  5. bei Änderungen von Veranstaltungen die entsprechenden Angaben in der Ticketsoftware unverzüglich zu aktualisieren.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
(1) Die diginights GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Veranstalters gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von ditix. (2) Soweit die diginights GmbH im Rahmen der Ticketsoftware personenbezogene Daten von Ticketkäufern und Veranstaltungsteilnehmern im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, handelt sie als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. (3) Für diese Verarbeitung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von ditix, der Bestandteil dieses Vertrages ist. (4) Mit Zustimmung zu diesen AGB akzeptiert der Veranstalter zugleich den AVV in der jeweils gültigen Fassung. Der jeweils aktuelle AVV ist in der Anwendung und/oder auf der Website von ditix abrufbar. (5) Der Veranstalter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher gegenüber den Ticketkäufern. Er stellt sicher, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht. (6) Exportiert der Veranstalter Daten aus der Ticketsoftware (z. B. CSV-Export, Check-in-App, Anbindung von Newsletter- oder CRM-Systemen), ist er allein dafür verantwortlich, diese Daten rechtskonform zu nutzen.
9. Inhalte des Veranstalters
(1) Der Veranstalter ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Veranstaltungsbeschreibungen, Preise etc.), die er in die Ticketsoftware einpflegt. (2) Der Veranstalter sichert zu, dass seine Inhalte:
  • keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen,
  • keine strafbaren, diskriminierenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst unzulässigen Inhalte enthalten,
  • nicht irreführend oder wettbewerbswidrig sind.
(3) Der Veranstalter räumt der diginights GmbH ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte im Rahmen der Bereitstellung der Ticketsoftware darzustellen und technisch zu verarbeiten (z. B. Caching, Thumbnails, Suchindex). (4) Die diginights GmbH ist berechtigt, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß bestehen oder Beschwerden Dritter eingehen.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen des Services
(1) Die diginights GmbH bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Services, schuldet jedoch keine 100%ige Verfügbarkeit. (2) Wartungsarbeiten, Updates und Anpassungen können zu kurzzeitigen Unterbrechungen führen. Soweit möglich, werden planbare Wartungen außerhalb typischer Peak-Zeiten durchgeführt. (3) Die diginights GmbH ist berechtigt, Funktionen der Ticketsoftware zu erweitern, zu ändern oder einzustellen, soweit dadurch die Hauptleistungspflichten nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
11. Haftung
(1) Die diginights GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der diginights GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet die diginights GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die diginights GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber der diginights GmbH / ditix – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, ausgefallene Ticketverkäufe, mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. Image- oder Reputationsschäden) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. (5) Die Haftung der diginights GmbH ist der Höhe nach – mit Ausnahme der Fälle nach Abs. 1 – auf insgesamt 100,00 € pro Kalenderjahr begrenzt, sofern nicht zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorschreibt. (6) Die diginights GmbH haftet insbesondere nicht für: Ausfälle oder Störungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, Angriffe auf Infrastruktur oder sonstige nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen sind,
  • Fehlkonfigurationen oder Bedienfehler auf Seiten des Veranstalters,
  • Ausfälle oder Fehler der Zahlungsdienstleister oder externer Dienstleister.
12. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages
(1) Der Nutzungsvertrag über die Ticketsoftware wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Rahmen eines Tarifs (z. B. Flatrate) eine Mindestlaufzeit vereinbart ist. (2) Soweit kein Tarif mit Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Nutzungsvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. (3) Die Beendigung eines einzelnen Tarifs (z. B. Flatrate) lässt den Rahmen-Nutzungsvertrag unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  • der Veranstalter trotz Mahnung wiederholt mit Zahlungen in Verzug ist,
  • der Veranstalter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • der Veranstalter die Ticketsoftware missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt.
(5) Bei Vertragsende:
  • bleibt der Veranstalter zur Zahlung sämtlicher bis dahin aufgelaufener Gebühren verpflichtet,
  • werden Zugänge zum System gesperrt; Exportfunktionen stehen ggf. nur noch zeitlich begrenzt zur Verfügung,
  • besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte oder nicht genutzter Ticketcredits.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Nutzungsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. (4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.